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Ratgeber · Ambulante Pflege in Chemnitz und Limbach-Oberfrohna

Was kostet ein Pflegedienst? Kosten, Zuschüsse und Eigenanteil 2026

Was die Pflegekasse beim ambulanten Pflegedienst übernimmt, was Sie selbst zahlen und wie Sie vorher einen Kostenvoranschlag bekommen. Mit den Beträgen für 2026.

Die Kurzantwort

Einen Pflegedienst bezahlt in erster Linie die Pflegekasse, bis zu einem Monatsbetrag, der vom Pflegegrad abhängt: 2026 sind das 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst. Spritzen, Verbände und die Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse. Einen festen Preis pro Stunde gibt es nicht: Jeder Pflegedienst rechnet seine Leistungen zu den mit den Kassen vereinbarten Sätzen ab, und vor dem ersten Einsatz bekommen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Die Beträge 2026 je Pflegegrad

Für die Pflege zu Hause zahlt die Pflegeversicherung jeden Monat einen festen Höchstbetrag. Sie haben die Wahl: Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt, oder beides anteilig (Kombinationsleistung).

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 – – bis 131 €
Pflegegrad 2 347 € bis 796 € bis 131 €
Pflegegrad 3 599 € bis 1.497 € bis 131 €
Pflegegrad 4 800 € bis 1.859 € bis 131 €
Pflegegrad 5 990 € bis 2.299 € bis 131 €

Beträge je Monat. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“ (Stand 4. November 2025). Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung; den Entlastungsbetrag können Sie aber nutzen.

Wer zahlt was?

Die Pflegekasse

Sie zahlt die Grundpflege (Waschen, Anziehen, Essen, Bewegung), die Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung, im Rahmen des Monatsbetrags Ihres Pflegegrads. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Die Krankenkasse

Sie zahlt die Behandlungspflege, die Ärztin oder Arzt verordnet: Medikamentengabe, Injektionen, Verbände, Wundversorgung, Blutzuckermessung. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich davon befreien lassen.

Sie selbst

Sie tragen, was über den Monatsbetrag hinausgeht, und Leistungen, die keine Kasse übernimmt. Ein Teil davon lässt sich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen (siehe unten).

Das Sozialamt

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, können Sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen.

Zwei Beispielrechnungen

Beispiel 1: Der Monatsbetrag reicht nicht. Pflegegrad 3, Pflegesachleistung bis 1.497 Euro. Die Leistungen des Pflegedienstes haben in einem Monat einen Wert von 1.700 Euro. Die Pflegekasse zahlt 1.497 Euro, den Rest von 203 Euro tragen Sie.

Beispiel 2: Der Monatsbetrag wird nur zur Hälfte genutzt. Pflegegrad 2, Pflegesachleistung bis 796 Euro. Die Leistungen haben einen Wert von 398 Euro, also der Hälfte. Dann zahlt die Pflegekasse zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes von 347 Euro aus: 173,50 Euro. Man nennt das Kombinationsleistung.

Die Beträge in den Beispielen sind frei gewählt und keine Preise von Pflege mit Herz. Was Ihre Versorgung kostet, steht im Kostenvoranschlag.

Was zusätzlich hilft

  • Entlastungsbetrag, bis zu 131 Euro im Monat: für anerkannte Angebote wie Betreuung, Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt er nicht für die Körperpflege selbst, bei Pflegegrad 1 schon.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, bis zu 3.539 Euro im Jahr: ein gemeinsamer Betrag ab Pflegegrad 2, wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder ausfällt. Die Vertretung kann ein Pflegedienst übernehmen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis zu 42 Euro im Monat: zum Beispiel Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.
  • Umbau der Wohnung, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme: etwa für eine bodengleiche Dusche.
  • Wohngemeinschaft statt Einzelhaushalt: In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es zusätzlich 224 Euro im Monat. Wie das bei uns aussieht, steht unter Wohnen.

Beträge 2026 laut Bundesgesundheitsministerium. Welche Leistungen Ihnen zustehen, entscheidet Ihre Pflegekasse.

So kommen Sie zum Kostenvoranschlag

  1. Pflegegrad beantragen. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, der Antrag ist formlos. Wird der Pflegegrad bewilligt, gelten die Leistungen ab dem Tag der Antragstellung. Die Pflegekasse beauftragt dann eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause.
  2. Pflegedienst auswählen. Sie haben die freie Wahl. Es lohnt sich, mehr als einen zu fragen.
  3. Kostenvoranschlag verlangen. Ein Pflegedienst muss Ihnen vor Beginn der Pflege schriftlich sagen, welche Leistungen er erbringt und was sie kosten (§ 120 Abs. 3 SGB XI). Prüfen Sie, ob der Monatsbetrag Ihres Pflegegrads reicht.
  4. Vertrag und Pflegeplan. Danach legen Sie gemeinsam fest, wann welche Pflegekraft kommt.
  5. Abrechnung. Der Pflegedienst rechnet mit Pflege- und Krankenkasse direkt ab. Sie erhalten nur die Rechnung für Ihren Eigenanteil.

Bei Pflege mit Herz ist die Beratung kostenlos und unverbindlich. Wir sind für alle Pflegekassen zugelassen, rechnen direkt mit ihnen ab und fahren in Chemnitz und Limbach-Oberfrohna. Mehr zu unserem Angebot: ambulante Pflege und alle Leistungen.

Weiterführende Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung.

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegedienst pro Stunde?

Einen einheitlichen Stundenpreis gibt es nicht. Pflegedienste rechnen ihre Leistungen zu Sätzen ab, die mit den Pflegekassen vereinbart sind, und zwar je nach Leistung und Aufwand. Was bei Ihnen anfällt, hängt davon ab, was Sie brauchen, wie oft und wie lange. Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Rufen Sie an und schildern Sie Ihren Bedarf, die Beratung kostet nichts.

Wer bezahlt den Pflegedienst?

Für Waschen, Anziehen, Essen, Betreuung und Hauswirtschaft zahlt die Pflegekasse bis zu einem Monatsbetrag, der vom Pflegegrad abhängt: 2026 zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Injektionen oder Verbände zahlt die Krankenkasse. Was über den Monatsbetrag hinausgeht, zahlen Sie selbst; reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt helfen (Hilfe zur Pflege).

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn der Pflegedienst kommt?

Nur anteilig. Nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistung, erhalten Sie den übrigen Teil als Pflegegeld, in Prozent gerechnet. Beispiel Pflegegrad 2: Leistungen im Wert von 398 Euro sind die Hälfte der 796 Euro; dann wird die Hälfte des Pflegegeldes von 347 Euro ausgezahlt, also 173,50 Euro. Nutzen Sie die Sachleistung ganz aus, entfällt das Pflegegeld.

Was kostet eine Medikamentengabe durch einen Pflegedienst?

Die Medikamentengabe gehört zur Behandlungspflege und wird ärztlich verordnet. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten; Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Was kostet es, wenn der Pflegedienst zweimal täglich kommt?

Das hängt davon ab, was bei den Besuchen geschieht. Grundpflege wie Waschen zahlt die Pflegekasse bis zum Monatsbetrag Ihres Pflegegrads, bei Pflegegrad 3 sind das 2026 bis zu 1.497 Euro. Verordnete Behandlungspflege wie Insulin oder Verbände zahlt die Krankenkasse. Ob der Monatsbetrag für zwei Besuche täglich reicht, zeigt der Kostenvoranschlag.

Was kostet die Körperpflege oder das Duschen durch einen Pflegedienst?

Waschen, Duschen und Baden gehören zur Grundpflege. Die Pflegekasse zahlt sie im Rahmen der Pflegesachleistung Ihres Pflegegrads, einen Eigenanteil gibt es nur, wenn der Monatsbetrag überschritten wird. Was ein Einsatz im Einzelnen kostet, steht im Kostenvoranschlag, den Sie vor dem ersten Termin bekommen.

Muss mir der Pflegedienst vorher sagen, was es kostet?

Ja. Ein Pflegedienst muss Ihnen vor Beginn der Pflege einen schriftlichen Kostenvoranschlag über die Leistungen und ihre Preise geben, so regelt es § 120 Abs. 3 SGB XI. Vergleichen Sie ruhig mehrere. Bei uns ist das Gespräch dazu kostenlos und unverbindlich.

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